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Altlöscher Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG i.V. mit §57 KrWG

ABC-Pulver wurde in den 1950er Jahren als universelles Löschmittel für alle häufiger auftretenden Brandklassen entwickelt. Es ist das einzige Löschmittel, das die Brandklassen A, B und C abdeckt. Darüber hinaus ist es gut lagerfähig und besitzt eine hohe Löschwirkung. Es ist in den meisten Handfeuerlöschern enthalten. Theoretisch könnte man ABC-Pulver auch in stationären Anlagen und größeren mobilen Gebinden einsetzen, dort kommt jedoch meist BC-Löschpulver zum Einsatz, da derartige Anlagen in der Regel mit dem Schwerpunkt einer Brandbekämpfung der Brandklassen B und C eingesetzt werden.

ABC-Pulver besteht überwiegend aus feinst vermahlenem Ammoniumphosphat und Ammoniumsulfat. Die Löschwirkung des ABC-Löschpulvers beruht bei Flammenbränden (Brandklassen B, C, teilweise auch A) auf dem Antikatalytischen Löscheffekt, bei Glutbränden der Brandklasse A bildet sich durch das schmelzende Löschpulver zusätzlich eine erstickende Sinterschicht auf dem heißen Brandgut. Bei höheren Temperaturen bilden sich durch die Zersetzung des Pulvers zusätzlich geringe Mengen Ammoniak, welches zusätzlich erstickend auf das Feuer wirkt.

Die LRD recycelt das ABC-Löschpulver. Die Weiterverwendung nach dem Recycling findet als Düngemittel für z.B. Mais- oder Rapsfelder statt!

Die in der Anlage zu behandelnden Feuerlöschgeräte bzw. Löschanlagen und zugehörigen Löschmittel werden komplett zerlegt und der Verwertung zugeführt. Inzwischen können wir mit unserem speziellen Verfahren bis zu 100% des Feuerlöschgerätes verwerten.

Dabei anfallendes ABC-Feuerlöschpulver wird in einer behördlich zugelassenen Anlage behandelt, aufbereitet und z.B als zugelassener NPK-Dünger für die Landwirtschaft verwendet. Andere Bestandteile werden z.B. als Rohstoff wieder der Stahlindustrie zugeführt.

LRD arbeitet streng nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

„… Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Anlage 2 enthält eine nicht abschließende Liste von Verwertungsverfahren. …“

Somit leistet die LRD Ihren Beitrag am Umweltschutz durch die ökologische Behandlung von Löschmitteln und dem Recycling zu Düngemitteln.

Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir organisieren die Entsorgung der Altlöscher durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG i.V. mit §57 KrWG. Nutzen Sie doch einfach das Kontaktformular auf dieser Seite oder schicken Sie uns direkt eine E-Mail. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch für Sie zu erreichen.

 

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