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Brandschutzbeauftragter

Kein Brandfall ist ein Glücksfall 

Wie oft hört man in den Medien von verheerenden Bränden und hat entsprechende Bilder dazu gesehen, bei denen nicht nur Produktionsstätten vernichtet wurden, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind?

Das muss nicht sein! Der Schutz von Betriebs- und Produktionsstätten ist zum Teil schon mit einfachsten Mitteln und Maßnahmen zu verwirklichen. Es werden nicht nur das Unternehmen und die Mitarbeiter geschützt – Brandschutz trägt auch zum Fortbestand des Unternehmens bei. Zudem kann sich der vorbeugende Brandschutz positiv auf sämtliche Versicherungsbeiträge auswirken.

Für den Brandschutz in Betrieben sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer/Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

 

Je nach Unternehmensgröße ist es wirtschaftlicher, diese Aufgabe einem externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können. Die Firma Feuerschutz & Dienstleistungen Hörmann übernimmt für Sie als Unternehmer gerne die Funktion des Brandschutzbeauftragten. Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und der langjährigen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

 
ACHTUNG! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
 

  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen inkl. der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Beratung beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Unterstützung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne
  • Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und Evakuierungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Meldung von brandschutztechnischen Mängeln inkl. der Mängelbeseitigung
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (in Kürze bieten wir diese Ausbildung auch online als Webinare an)!
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit der Brandschutzbehörde, der Feuerwehr, dem Feuerversicherer, dem Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzbehörde

 

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